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Strom
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Strompreise:
Nicht nur im Telefonsektor hat es einen großen Umbruch gegeben, auch die Strompreise sind
seit einiger Zeit kräftig am purzeln. Mittlerweile ist es nämlich auch ohne mehr oder weniger
große Probleme möglich, sich seinen eigenen Stromanbieter auszusuchen. Dabei bezieht der
Verbraucher nach einem Anbieterwechsel den gleichen Strom wie vorher auch. Wer hätte das
gedacht...
- 1. Warum fallen jetzt die Strompreise ?
Die Stromversorger müssen sich jetzt dem Wettbewerb stellen. Die Kunden können sich jetzt
ihren Stromlieferanten frei wählen. Die Konkurrenz zwingt die Anbieter dazu, ihre jahrelang
überteuerten Preise zu senken.
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2. Was muß ich tun, um den Versorger zu wechseln ?
In der Regel reicht es, einen Vertrag zu unterschreiben und diesen zusammen mit einer Kopie
der letzten Stromrechnung zum neuen Versorger zu schicken.
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3. Wie lang sind die Kündigungsfristen beim alten Versorger ?
Wenn man bereits ein Jahr Kunde war, so beträgt die Kündigungsfrist
normalerweise 4 Wochen zum Monatsende. Dies gilt nur,
wenn der Vertrag auf den allgemeinen Versorgungsbedingungen basierte.
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4. Müssen bei einem Wechsel neue Leitungen und Stromzähler installiert werden ?
Nein. Auch nach einem Wechsel bleibt der ehemalige Versorger
für die Technik der Zähler verantwortlich.
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5. Wie werden nach einem Wechsel die Abschlagszahlungen festgelegt ?
Die Abschlagszahlungen legt der neue Versorger aufgrund des zuletzt verbrauchten Stroms fest.
Darum ist es auch meist erforderlich, beim Wechsel eine Kopie der alten Rechnung beizulegen.
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6. Welchen Strom beziehe ich nach einem Versorgerwechsel ?
Jeder Verbraucher bekommt den gleichen Strom wie vorher, erzeugernah aus dem
nächstgelegenen Kraftwerk. Physikalisch findet kein Stromtransport statt.
Der Versorgerwechsel ist vor allem eine kaufmännische Abrechnungsfrage.
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7. Wie sicher ist die Stromversorgung nach erfolgtem Anbieterwechsel ?
Sehr sicher. Der Betreiber des Versorgungsnetzes ist gesetzlich verpflichtet,
jeden Bewohner seines Versorgungsgebietes zu versorgen. Fällt der neue Versorger aus,
dann muß der alte Versorger wieder für ihn einspringen.
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8. Was muß ich über Durchleitungsgebühren und Lastprofile wissen ?
Nichts. Die Durchleitungsgebühren und Lastprofile dienen zur internen Abrechnung
zwischen dem alten und neuen Versorger.
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9. Darf mein lokaler Versorger die Durchleitung von Strom verweigern ?
Nein. Generell darf sich ein Netzbetreiber nicht der Einspeisung von Strom
in sein Netz durch Dritte nicht verweigern. Diese Regel wird aber
im Osten Deutschlands durch die Braunkohleschutzklausel beschränkt. .
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