 |
|
 |
 |
Anerkennung in Frankreich erbrachter Studienleistungen
|
| |
Vergleichsweise einfach gestaltet sich die Anrechnung für die Teilnehmer universitärer Austauschprogramme: in diesen Fällen ist die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen häufig schon geregelt. Wer seinen Frankreichaufenthalt eigeninitiativ organisiert, sollte sich vorher an der heimischen Uni über die Anrechnungsproblematik informieren. Bei Fächern mit Staatsexamen sind die zuständigen Landesministerien bzw. Landesprüfungsämter zuständig.
Darüber hinaus gibt es Gleichstellungsabkommen in Bezug auf äquivalente Studienabschnitte zwischen Deutschland und Frankreich: so entspricht die DEUG beispielsweise der Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom und die maîtrise der Magister- bzw. Diplomprüfung. Nichtsdestotrotz liegt die letztendliche Entscheidung über die Zulassung und Einstufung bei den entsprechenden zuständigen Behörden.
Detailinfo: Anerkennungen
Zurück zur Übersicht.
|
|
 |
 |
|
 |