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Anerkennung in Großbritannien erbrachter Studienleistungen
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Generell entscheidet die Hochschule, an der man sein Studium in Deutschland fortsetzen will,
ob und welche der im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt werden. Für Studiengänge, die mit einer Staatsprüfung abgeschlossen werden, sind die staatlichen Prüfungsämter zuständig. Teilnehmer des Sokrates/Erasmus-Austauschprogramms haben weniger Schwierigkeiten hinsichtlich der Anerkennung, da diese im Rahmen der Programme zumeist schon geregelt ist. Darüber hinaus ermöglicht das von der EU-Kommission zur Vereinfachung der Anerkennung von Leistungen zwischen europäischen Hochschulen entwickelte European Credit Transfer System (ECTS) eine gegenseitige Anerkennung allerdings nur, wenn die entsprechenden Hochschulen am ECTS teilnehmen. In England erworbene akademische Titel dürfen auch in Deutschland getragen werden, allerdings nur in der Originalfassung, eventuell um eine deutsche Übersetzung ergänzt.
Detailinfo: Anerkennungen
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