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Visabestimmungen & Krankenversicherung
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Innerhalb der EU können Staatsangehörige eines EU-Staates sich bis zu 90 Tagen in anderen EU-Staaten aufhalten, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sind. Bezüglich längerer Aufenthalte kann man sich um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern, welche aber keineswegs zwingend notwendig ist.
Jeder EU-Bürger, der sich rechtzeitig das heißt natürlich: vor der Erkrankung - registrieren lässt, ist in Großbritannien über den NHS (National Health Service), eine staatliche Institution, krankenversichert.
Detailinfo: Aufenthaltsgenehmigung
Detailinfo: Krankenversicherung
Service: Krankenversicherung
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